Angelverein Schweicheln
und Umgebung e.V.
weisen nochmal darauf hin, dass:
Störe ganzjährig geschützt sind
und
das für alle Karpfenfische (auch Graskarpfen) ein Mindestmaß von 40 cm sowie ein Höchstmaß von 60 cm gilt.
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Probeweise können Mitglieder ab 2018 in der Geschäftsstelle des ASV gegen eine Gebühr von 25 € Erlaubnisscheine zur Nutzung von Futterbooten erhalten. Dieser Erlaubnisschein ist bei Nutzung eines Futterbootes mit sich zu führen und bei einer Kontrolle vorzulegen.
Ohne gültigen Erlaubnisschein ist die Nutzung von Futterbooten weiterhin untersagt.
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Ab sofort steht unser Aufnahmeantrag unter "Downloads" im PDF-Format zum ausdrucken zur Verfügung
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Da es bzgl. der erlaubten Futtermenge zu Mißverständnissen kam, wurde die erlaubte Futtermenge in der Gewässerordnung von 1 Liter auf 1 Kg geändert.
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Wir möchten unsere Mitglieder darauf aufmerksam machen, das der Parkstreifen am Dickert (ab Wendekreis bis Einfahrt zum eingefriedeten Platz) von Indian Summer gepachtet und deren Kunden vorbehalten ist. Er ist entsprechend beschildert und unsere Mitglieder dürfen hier nicht parken.